Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Der Gerichtsbezirk Garmisch-Partenkirchen im Bundesland Bayern wird vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen betreut, das somit in Zivilsachen, Strafsachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger aus der Region Garmisch-Partenkirchen ist. In einem Großteil der einschlägigen Streitverfahren ist das Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen dann die erste Instanz. Nur in Ausnahmefällen oder auch im Falle einer Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts geht es in der nächsten Instanz zum Landgericht. In einem Großteil der Belange ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen jedoch die zuständige Instanz und somit richtige Anlaufstelle.
Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Zwangsversteigerungen von Immobilien im Bezirk des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen finden regelmäßig statt und werden vorab öffentlich bekanntgegeben. Für Interessierte bietet sich so immer wieder die Gelegenheit, Eigentumswohnungen, Wohnhäuser, Grundstücke und auch Gewerbeobjekte unter Verkehrswert zu ersteigern. Für die bisherigen Eigentümer ist eine solche Zwangsversteigerung jedoch keine fröhliche Schnäppchenjagd, sondern bedeutet den endgültigen Verlust ihres Eigenheims. Dass das Amtsgericht in der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen unter anderem auch als Vollstreckungsgericht in Erscheinung tritt, ist somit ein zweischneidiges Schwert. Die Zuständigkeit steht dahingegen außer Frage.
Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen als Nachlassgericht
Nicht nur Streitigkeiten rund ums Erde, sondern sämtliche Angelegenheiten, die als Nachlasssachen zu werten sind, obliegen dem Nachlassgericht, dessen Zuständigkeit aus dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen resultiert. Wer sich nun auf die Suche nach einem Nachlassgericht in der etwa 26.800 Einwohner zählenden Stadt Garmisch-Partenkirchen begibt, landet aber ganz automatisch beim Amtsgericht. Dies liegt darin begründet, dass das Amtsgericht in Zusammenhang mit Nachlasssachen automatisch als Nachlassgericht fungiert. Als Nachlassgericht übernimmt das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen die folgenden Aufgaben:
- Erteilung eines Erbscheins
- Verwahrung von Erbverträgen und Testamenten
- Testamentseröffnung
- Entgegennahme von Erklärungen zur Erbausschlagung
- Ernennung und Entlassung des Testamentsvollstreckers
- Bestellung eines Nachlasspflegers
Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen – Öffnungszeiten und Telefonnummer
Unterschiedlichste Belange können eine Kontaktaufnahme mit dem Amtsgericht erforderlich machen. Bürgerinnen und Bürger sollten sich zunächst vergewissern, dass das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen tatsächlich die richtige Instanz ist. Um vor Ort nachzufragen oder direkt die Dienste des Amtsgerichts in Anspruch zu nehmen, kann man die Geschäftsstelle aufsuchen oder auch erst einmal telefonisch Kontakt aufnehmen. Die Adresse, Telefonnummer und auch Öffnungszeiten sollte man somit dringend in Erfahrung bringen. Zu diesem Zweck kann man selbst recherchieren, das Internet nutzen oder auch den Anwalt des Vertrauens konsultieren. Auch die örtliche Stadtverwaltung kann dahingehend zumeist Auskunft geben.